Ist ein anerkanntes Heilverfahren zur Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren
Behandelten und einem Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, störende, das Leben beeinträchtigende oder pathologische Verhaltensweisen und
Einstellungen zu ändern und der Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
(vgl. Psychotherapiegesetz BGBl. Nr. 361/1990 §1)